Energiekostenausgleich: So können Sie ihn beantragen!
Insgesamt sind im Rahmen des Energiekostenausgleichs rund vier Millionen Gutscheine ausgeschickt worden. Sollten Sie Ihren Gutschein noch nicht eingelöst haben oder einen neuen beantragen müssen, z.B. weil der Gutschein verloren gegangen ist können Sie bis 31. Oktober einen neuen unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder telefonisch unter 050 233 798 anfordern und diesen bis 31. März 2023 einlösen.
Sie haben den Energiekostengutschein schon erhalten?
Scannen Sie den QR Code auf Ihrem Gutschein oder gehen Sie auf die Seite https://www.energiekostenausgleich.gv.at. Hier können Sie Ihren Gutschein elektronisch einreichen. Sie werden dort Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
Sie können den Gutschein alternativ auch per Post mit dem beiliegenden vorfrankierten Antwortkuvert einreichen.
Gutscheinnummer und Prüfzahl
Elektronisch sind Gutscheinnummer und Prüfzahl aus dem Gutschein einzugeben, den Sie von der Bundesregierung erhalten.
Stromlieferant und Zählpunkt(nummer)
Damit Ihnen der Gutschein zugeordnet werden kann, ist der Stromlieferant und die vollständige Zählpunktbezeichnung anzugeben. Diese finden Sie auf Ihren Stromrechnungen oder dem Stromliefervertrag. Wenn Sie bei Ihrem Stromlieferanten einen Zugang zu einem Online-Kunden-Portal haben, können Sie auch dort die Zählpunktbezeichnung abfragen.
Bestätigungen zu Einkommen und Vertragsinhaber
Sie müssen bestätigten, dass Ihr Einkommen unter der der zulässigen Höchstgrenze von 55.001 Euro bei Einpersonen- und 110.001 Euro bei Mehrpersonenhaushalten liegt. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie die Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat.
Wie geht es weiter?
Die retournierten Gutscheine werden geprüft und anschließend zur Einlösung an den Stromlieferanten übermittelt, der Betrag von 150 Euro wird Ihnen bei der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung abgezogen.
Auf www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich können Sie den Status Ihres Gutscheins prüfen.
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