Auto-Versicherung: Haftpflicht und Kasko
Wer ein Auto hat und damit fahren will, braucht dazu eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Heftige Unwetter verursachen immer wieder Schäden in Millionenhöhe. Die Folgen sind abgedeckte Dächer, Überflutungen in Kellern, schwere Hagelschäden an Autos und Häusern sowie Schäden durch umgestürzte Bäume. Versicherungsschutz bieten in den meisten Fällen die Versicherungssparten Eigenheim, Haushalt und Kasko für das Kfz.
Da die Versicherungsprodukte am Markt sehr unterschiedlich sind und auch Zusatzprodukte in den Vertrag mit aufgenommen werden können, lohnt es sich auf jeden Fall, in den Vertragsunterlagen selbst nachzulesen.
Durch umgefallene Bäume und herumfliegende Gegenstände oder Schäden durch Hagel (etwa Dellen am Dach).
Sturmschäden an Autos werden von einer Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) gedeckt. Versicherungsfall ist die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten wie beispielsweise Sturm, Hagel, Hochwasser oder Überschwemmung. Aufgrund des häufigen Auftretens von Unwettern ist es ratsam, diese Versicherung abzuschließen.
Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Sie übernimmt gerechtfertigte Ansprüche, die aufgrund eines von Ihnen verschuldeten Unfalls bei dritten Personen entstehen können.
Wird Ihr Auto von einem umgefallenen Baum beschädigt, so könnte auch den Grundstückseigentümer oder dessen Versicherung eine Haftung treffen. Dies dann, wenn ein morscher Baum aufgrund seines mangelhaften Zustandes umstürzt und die Eigentümerin/der Eigentümer nicht beweisen kann, dass sie/er alle zumutbaren Vorkehrungen zur Sicherung des Baums getroffen hat.
Achten Sie bei Leasingfahrzeugen unbedingt darauf, dass auch eine GAP-Deckung (eine Zusatzversicherung) mitversichert ist. Diese schließt bei einem Totalschaden die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko-Versicherung bezahlt, und dem aus der Leasingfinanzierung noch offenen Abrechnungsbetrag.
Beispiel:
Wiederbeschaffungswert des Kfz zum Zeitpunkt des Unfalles | 10.000 Euro |
Offener Abrechnungsbetrag | 13.000 Euro |
Differenz, die durch die GAP-Deckung gedeckt wird: | 3.000 Euro |
Hat Ihr Werkstattbetreiber Ihr Fahrzeug zur Reparatur übernommen, so haftet er auch für den durch einen Hagelschlag entstandenen Schaden unabhängig vom Bestehen einer Kaskoversicherung. Der Werkstattbetreiber muss nämlich zumutbare Vorkehrungen gegen die Beschädigung Ihres Fahrzeugs treffen (OGH 6 Ob 249/03s).
Zertrümmerungsschäden deckt die Sturmversicherung, die meist Teil der Eigenheimversicherung ist. Dasselbe gilt für Schäden, die Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit, Nutzungs- und Lebensdauer des betroffenen Daches haben.
Liegt eine rein optische Beeinträchtigung vor (zum Beispiel auch bei Rollläden, Fensterbänken) hängt es von dem gewählten Versicherungsprodukt ab, ob und in welchem Ausmaß es hier Leistungen gibt.
Bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen (wie etwa Starkregen), Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung, bieten die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherer Produkte mit begrenzter Deckung an (häufig zwischen 4.000 und 8.000 Euro). Gegen Aufpreis können höhere Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann es jedoch sein, dass man gar keine Deckung bekommt.
Wird das Dach durch den Sturm (teilweise) abgedeckt oder hat ein Hagel das Dach beschädigt und kommt es dadurch zu einem Eintritt von Regenwasser, gibt es üblicherweise volle Deckung durch die Versicherung. Für Schäden am Haus kommt die Sparte Sturm in der Eigenheimversicherung auf. Schäden am Wohnungsinhalt deckt die Haushaltsversicherung.
Stürzt Ihr eigener Baum bei einem Sturm auf Ihr Gebäude, werden die Schäden inklusive Reparatur und Instandsetzung in den meisten Fällen von Ihrer Eigenheimversicherung übernommen. Dazu gehören auch die Kosten für die Entsorgung oder den Abtransport des Baumes.
Fällt Ihr Baum hingegen auf das Nachbargrundstück, wird der entstandene Schaden von der Eigenheimversicherung des Nachbarn übernommen. Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet nur dann, sofern Sie notwendige und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen unterlassen haben.
Versicherungen unterscheiden zwischen direktem und indirektem Blitzschlag:
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