Haushaltsversicherung
Welche Versicherung ist die passende? Ein Prämienvergleich lohnt sich auf jeden Fall! Sie sollten aber auch die Bedingungen genau lesen.
Für Schäden an Häusern, Dächern oder Autos kommen mehrere Versicherungen in Frage. Die AK Konsumentenschützer haben Tipps für Sie, wann welche Versicherung zahlt.
Von einem Sturm spricht man erst
ab einer Windgeschwindigkeit mit Spitzen von mehr als 60 km/h. Für Sturmschäden
am Eigenheim kommt eine Sturmversicherung auf, die meist Teil der
Eigenheimversicherung ist. Wird in der Folge etwas in der Wohnung beschädigt,
deckt das die Haushaltsversicherung.
Wird das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Sparte Sturm in der Eigenheimversicherung auf. Kommt es in weiterer Folge zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das grundsätzlich die Haushaltsversicherung.
Sturmschäden an Autos werden meist nur von der Kaskoversicherung, Teil- oder Vollkasko, gedeckt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Ob und in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, kann dieser im Schadensfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.
Wer nur haftpflichtversichert ist, muss Sturmschäden zumeist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume gelten als „durch höhere Gewalt verursacht“, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen.
Zurückholen kann man sich Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Gebäudeteile (z.B. Dachziegel) baufällig waren.
Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Ursache des Schadens die mangelhafte Beschaffenheit des
Gebäudes oder Baums war.
In diesem
Fall ist eine Haftung des Hauseigentümers oder dessen
Gebäudehaftpflichtversicherung – zumeist Teil der Eigenheimversicherung –
denkbar, es sei denn, dieser kann beweisen, dass er die
erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen bzw. Erhaltungspflichten
eingehalten hat.
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