Mehr Pension mit der Höherversicherung
Sie haben etwas Geld übrig und möchten Ihre Pension auffetten? Freiwillige Beiträge in das öffentliche Pensionssystem machen sich rasch bezahlt.
Die AK bietet für KonsumentInnen eine neue Version des AK Privatpensionsrechners an. Er berechnet individuell die vertraglich garantierten lebenslange Privatpension und die prognostizierte Privatpension inklusive Gewinnbeteiligung.
Private Pensionsversicherungen sind Lebensversicherungen, die eine lebenslange Pensionszahlung oder auf einen vereinbarten Zeitraum vorsehen. Neben fondsgebundene Pensionsversicherungen gibt es „klassische“, die einen Garantiezinssatz haben. Er beträgt derzeit maximal 0,5 Prozent. Untersuchungen zeigen: Etliche Versicherer bieten gar keinen Garantiezinssatz mehr an, sondern rechnen nur mehr mit einem Garantiezinssatz von null Prozent. Zudem gilt: Garantiezinssatz und Gesamtverzinsung sind nicht gleich Rendite. Denn der Garantiezinssatz und eine „dick“ beworbene Gesamtverzinsung beziehen sich nur auf die Teile der Prämie, die wirklich veranlagt werden. Der Sparanteil der Prämie beträgt – das zeigen AK-Analysen – zwischen rund 84 und 90 Prozent.
Bei Privatpensionen ist Vorsicht geboten! Es ist zwischen vertraglich garantierten und unverbindlich in Aussicht gestellten Leistungen zu unterscheiden. Mit dem AK Privatpensionsrechner können Sie die monatliche Pension eines privaten Versicherungsvertrages berechnen. Einstiegsalter, Prämienhöhe, Laufzeit und Indexierung der Prämie können frei gewählt werden. Der Rechner setzt bei drei Kostenszenarien an (mittel/niedrig/hoch) und rechnet einerseits die vertraglich garantierte lebenslange Pension aus, andererseits die prognostizierte Pension inklusive Gewinnbeteiligung. Im Berechnungsergebnis ist auch die Effektivverzinsung angegeben. Sie sagt aus, wie sich die Prämienzahlungen im Verhältnis zu den bezogenen Pensionszahlungen verzinsen – unter der Annahme, dass die oder der Versicherte ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat.
Die Berechnungen für die vertraglich garantierten Leistungen basieren auf einem Rechnungszinssatz (Garantiezins) von null Prozent in der klassischen Lebensversicherung. Die Berechnungen für die voraussichtlichen Leistungen inklusive Gewinnbeteiligung basieren auf einer angenommenen Gesamtverzinsung von 2,5 Prozent.
Gesetzliche Informationspflichten vor Vertragsabschluss sehen vor, dass KonsumentInnen klar informiert werden müssen, wie sich die die Prämie einer Lebensversicherung in ihren Bestandteilen aufschlüsselt, also wie hoch ist der Anteil der veranlagten Prämie (Sparanteil), wie hoch ist die Versicherungssteuer, die Risikoprämie (die den Todesfall abdeckt) und der Kostenanteil (Inkasso-, Verwaltungs- und Abschlusskosten). Die Anteile sind in Prozent von der Prämiensumme anzugeben. Die AK fordert Verbesserungen bei der Informationspflichten-Verordnung:
Die Darstellung der Kosten soll nicht in zwei verschiedenen Tabellen gegliedert werden – es ist für KonsumentInnen unverständlich, wenn die Kosten zum einen als Prämienbestandteil und zum anderen als abhängige Größe dargestellt werden. Die Kosten sollen in einer einheitlichen konsumentenfreundlichen Darstellung erfasst werden. Die Praxis zeigt zudem, dass einige Versicherer die Kosten weniger gut wahrnehmbar im Fließtext darstellen. Das kann kann bei KonsumentInnen fälschlich zur Annahme führen, dass Kosten einen zu vernachlässigenden Faktor darstellen.
Die Prämienbestandteile sollen nicht nur in Prozentzahlen, sondern in Eurobeträgen aufgeschlüsselt werden. Zudem ist eine genauere Aufschlüsselung der Kosten sinnvoll.
In vorvertraglichen Informationen zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sollte es verpflichtende Hinweise zur zehnjährigen Mindestbindungsfrist geben. Die Modellberechnung zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sollte auch Angaben zum Ertrag bei der niedrigsten Förderung durch die staatliche Prämie gemäß Einkommenssteuergesetz geben.
Die Versicherer sollen dazu verpflichtet werden, in Werbe- und Beratungsgesprächen auch über die gesetzlichen Informationen zur Lebensversicherung zu informieren. Es werden oft unternehmenseigene, selbst gestaltete Offertblätter verwendet, die nicht alle gesetzlichen Infos enthalten. Sie werden meist nur drangehängt. Damit werden wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen unübersichtlich dargestellt und sind nicht auf einen Blick erkennbar.
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