Verpatzter Urlaub?
Manchmal wird der Urlaub durch eine Baustelle vor dem Hotel, schlechtes Essen oder mangelnde Hygiene zur Enttäuschung. So reklamieren Sie richtig.
Kommt ein Zug um mehr als 1 Stunde verspätet an, so hat man entsprechend der EU-Fahrgastverordnung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent, bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden sogar von 50 Prozent des Ticketpreises. Auf entsprechenden Kundenwunsch muss das Geld auch tatsächlich ausbezahlt werden, Gutscheine muss man nicht akzeptieren.
Der Entschädigungsbetrag darf auch nicht um Gebühren, Telefonkosten, Porti oder sonstiges gekürzt werden. Die ÖBB müssen ab einem Erstattungsbetrag von 4 Euro Entschädigungen ohne Abzug auszahlen.
Wird durch eine Zugverspätung oder einen Ausfall für die Bahnkunden eine
Übernachtung nötig, weil der Anschlusszug versäumt wurde, so müssen die
Bahngesellschaften auch für die Hotelkosten aufkommen.
Bei längeren Wartezeiten gibt es laut Fahrgastverordnung Anspruch auf
"Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit".
Die EU-Verordnung betrifft aufgrund der Erstattungsansprüche ab
1-stündiger Verspätung praktisch ausschließlich den Fernverkehr. In
Österreich haben auch Jahreskartenbesitzer Anspruch auf eine
pauschalierte Entschädigung, wenn ein bestimmter Pünktlichkeitsgrad
nicht erreicht wird. Die Entschädigung erfolgt in Form eines Gutscheines
für die ÖBB oder einer Gutschrift für die Verlängerung der Jahreskarte.
Der angestrebte Pünktlichkeitsgrad wird von den ÖBB im Vorhinein
festgelegt. Die Höhe der Entschädigung beträgt mindestens 10% des
aliquoten Fahrpreises für einen Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad
nicht erreicht wird.
Kunden können sich bei erfolglosen Reklamationen mit ihrer Beschwerde an die Schienen Control GmbH als Schlichtungsstelle wenden.
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