Der Reiseveranstalter Klug Touristik ist insolvent. Kunden können sich ihr Geld zurück­holen

Betroffene Reisende, die bei Klug Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben, haben ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), wenn auf Grund der Insolvenz die Reise­leistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden die Bezahlung verlangt.

Sie haben eine Reise bei Klug Touristik gebucht?

Das sollen betroffene Kunden tun, die eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter Klug Touristik GmbH gebucht haben:

1. Machen Sie ihre Ansprüche beim Abwickler innerhalb von 8 Wochen geltend:

TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH,
Ferstelgasse 6, 1090 Wien
Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44
E-Mail: office@tourismusversicherung.at

 

2. Forderungen, die nicht von der Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters gedeckt sind, können im Insolvenzverfahren bis spätestens 25. April 2023 angemeldet werden. Wir raten, Kontakt mit der Masseverwalterin Mag. Dr. Ulla Reisch aufzunehmen.

REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07/Top 09
1030 Wien
Tel.: +43 1 212 55 00, Fax: +43 1 212 55 00-5
E-Mail: office.wien@ulsr.at

WICHTIG

Um die For­derung anzumelden, ist eine Gerichtsgebühr von 25 Euro zu entrichten.

Da Gläubiger in der Insolvenz eines Unternehmens maximal eine bestimmte Quote erhalten, ist eine Anmeldung im Insolvenz­verfahren nur dann ratsam, wenn es sich um größere Beträge handelt. Das gilt auch für Gutscheine.

Weitere Informationen finden Sie unter:

HG Wien, 6 S 40/23h - Konkursverfahren - Klug Touristik GmbH (justiz.gv.at)

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