Reisen richtig buchen in Corona-Zeiten
Viele Reiseveranstalter nehmen Rückforderungen von Kunden nicht ernst. So gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie eine Reise buchen.
Fast alle Länder der Welt sind vom Corona-Virus betroffen. Die Situation ändert sich laufend. Viele Konsumentinnen und Konsumenten, die eine Reise gebucht haben, fragen beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich nach, ob sie kostenlos stornieren können oder wie sie sich verhalten sollen.
Bei Reisen, die vor Beginn der Corona Pandemie gebucht wurden ist eine kostenlose Stornierung dann möglich, wenn eine Reisewarnung (ab Stufe 5) des Außenministeriums vorliegt. Bei einer Reisewarnung der Stufe 5 wird vor Reisen in eine bestimmte Region gewarnt, bei der Stufe 6 bezieht sich die Warnung auf das gesamte Land. Alle Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums.
Die Arbeiterkammer vertritt die Ansicht, dass mit der Stufe 4 Auslandsreisen nicht mehr zumutbar sind. Eine kostenlose Stornierung müsste möglich sein. Argumentieren Sie gegenüber dem Veranstalter mit der Unzumutbarkeit und dass die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Dies ist immer im Einzelfall zu bewerten. Gerichtsurteile zum Wegfall der Geschäftsgrundlage beziehungsweise Unzumutbarkeit einer Reise liegen bereits vor. Allerdings gehen wir davon aus, dass in dieser Ausnahmesituation eine gerichtliche Klärung notwendig sein wird.
Die Reise muss außerdem zeitnah bevorstehen. Beginnt sie erst in einigen Wochen, besteht derzeit kein Anspruch auf kostenloses Storno. Sie können nur warten und beobachten.
Wird die Einreise seitens der Behörde verweigert (oder müssten Sie sich nach der Ankunft in Quarantäne begeben), ist eine Pauschalreise kostenlos stornierbar.
Bei Neubuchungen von Urlauben ist Vorsicht geboten. Eine kostenlose Stornierung ist nur möglich, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die beim Buchen nicht vorhersehbar waren. Da aktuell in den meisten Ländern der Welt mit einer erhöhten Covid19 Gefahr zu rechnen ist, müssen Konsumenten/-innen diese Umstände miteinbeziehen- Ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein.
Ein Vergleich der Stornogebühren ist daher vor der Buchung ratsam!
Wir haben für Sie einen Musterbrief zum Rücktritt gemäß Pauschalreisegesetz erstellt: AK-Musterbrief
Wurde Ihre Pauschalreise wegen Covid-19 annulliert, können Sie alle Zahlungen zurückverlangen. Weitere Informationen finden Sie unter Pauschalreise abgesagt - fordern Sie Ihr Geld zurück
Haben Sie Flug und Hotel einzeln gebucht, ist die Reise eine Individualreise.
Wenn die Anfahrt zum Hotel nicht möglich ist oder der Aufenthalt behördlich untersagt ist, können Sie kostenlos stornieren.
Wenn Sie nicht anreisen möchten, die Anreise aber möglich ist, müssen Sie bezahlen. Sie können nur versuchen, eine Kulanzlösung zu vereinbaren.
Für ausländischen Hotels gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Viele Fluglinien haben seit Corona den Betrieb eingestellt oder reduziert. Informieren Sie sich auf der Website der Fluglinie über die Vorgangsweise. Ist Ihr Flug annulliert, können Sie das Geld zurückverlangen oder einer Umbuchung zustimmen.
Wir haben für Sie einen Musterbrief zum Rücktritt wegen Wegfall der Geschäftsgrund¬lage erstellt: AK-Musterbrief
Wurde Ihr Flug storniert, können Sie die Ticketkosten zurückverlangen.
Mehr dazu unter: Geld zurück nach abgesagtem Flug
Ich habe ein Hotel gebucht. Die Unterkunft ist geschlossen. Bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn Hotel oder Appartement die Beherbergung nicht anbieten, sind Zahlungen zurück zu zahlen. Argumentieren Sie gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, dass die Leistung nicht erbracht wird und fordern Sie Ihr Geld zurück.
Kostenlos stornieren können Sie nur zeitnah - in der Regel eine Woche vor Reiseantritt.
Viele Unterkünfte sind bis zu einem gewissen Zeitpunkt kostenlos stornierbar. Lesen Sie in Ihren Stornobedingungen oder der Buchungsbestätigung nach.
Mein Flug-/Bahn-/Busticket wurde annulliert. Was kann ich tun?
Sie können kostenlos umbuchen oder Ihr Geld zurückverlangen. Mehr unter: Geld zurück nach abgesagtem Flug
Ihre Fluglinie will nicht zahlen? Wir unterstützen Sie! Weiterführende Informationen.
Mein Flugticket führt in ein Land, in das ich nicht einreisen darf. Bekomme ich das Geld zurück?
Haben Sie nur einen Zwischenstopp und fliegen weiter, können Sie nicht stornieren. Andernfalls können Sie der Airline mitteilen, dass die Grundlage des Vertrages weggefallen ist. Wir haben für Sie einen Musterbrief erstellt: AK-Musterbrief
Nützt mir eine Stornoversicherung, wenn ich die Reise wegen Covid 19 storniere?
Viele Versicherungen sehen einen Ausschluss bei Pandemie oder Epidemie vor und zahlen daher nicht im Stornofall. Manche Versicherer akzeptieren jedoch eine Covid-19 Erkrankung als Storno- oder Reiseabbruchgrund. Vergewissern Sie sich durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen und fragen Sie im Zweifel bei der Versicherung nach.
Kann ich die Prämie einer Reiseversicherung zurückfordern, wenn die Reise nicht stattfindet?
Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Sie zumindest jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung von Risiken ab Reiseantritt bezahlt wurde. Mehr dazu unter: Reiseversicherung – Prämie zurückfordern© 2021 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0