Corona: Vorsicht vor Betrügern
Keine Krise ohne betrügerischen Trittbrettfahrern: Seien Sie bitte vorsichtig, unsere Konsumentenschützer haben Tipps für Sie.
Mit der Covid-Lockerungsverordnung sind auch größere Hochzeitsfeiern wieder erlaubt. Wie viele Gäste teilnehmen dürfen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie beim Gesundheitsministerium.
Paare, die nicht storniert haben, sind an bestehende Verträge gebunden. Ob und in welcher Höhe die Stornokosten bei einer Absage bezahlt werden müssen, lässt sich nicht generell beantworten. Entscheidend ist, ob die Auflagen die vereinbarten Leistungen so stark beschränken, dass mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert werden kann.
Können sich Unternehmen und Konsumenten/-innen nicht einigen, werden die Gerichte diese Fragen klären müssen.
Viele Paare sind noch immer unsicher, ob sie ihre Hochzeit in den nächsten Monaten feiern wollen. Wir empfehlen Brautpaaren, alle beauftragten Unternehmen zu kontaktieren und einvernehmliche Lösungen zu vereinbaren. Aus Beweisgründen sollten die neuen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Dies ist auch per E-Mail möglich.
In einigen Fällen wurde uns geschildert, dass Gaststätten höhere Anzahlungen verlangen. Bedenken Sie bei hohen Anzahlungen das Risiko, dass Ihr Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- und zahlungsfähig sein könnte und Ihr Geld dann (großteils) verloren ist!
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