Fluggepäck beschädigt oder verloren?
Ihr Gepäck kommt bei einer Flugreise beschädigt, verspätet oder gar nicht an? Das sind Ihre Ansprüche gegenüber der Airline.
Immer wieder erreichen die Konsumentenberatung Beschwerden zu Wizz Air, einer ungarischen Fluglinie und zu Laudamotion.
Konsumenten/-innen schildern, dass sie nicht online einchecken konnten, aus technischen Gründen oder weil es eine Flugzeitenänderung gab und daraufhin mangels Bestätigung der neuen Flugzeiten der Online Check-in nicht möglich war. Viele Konsumenten/-innen wurden auch nicht über den kostenlosen Online Check-in informiert und mussten dann beim Check-in am Flughafen dafür zahlen.
Nach der rechtlichen Einschätzung vom Konsumentenschutz der AK darf für das Einchecken am Flughafen kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden. Andere Klauseln der Fluglinie sind unseres Erachtens unzulässig.
Einigungen mit den Fluglinien sind nach unserer Erfahrung außergerichtlich leider nicht möglich. Die Arbeiterkammer Wien führt daher sogenannte Musterprozesse zu den genannten Fällen, um die Situation für Konsumenten/-innen rechtlich klären zu lassen. Sobald uns ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, informieren wir Sie.
Bis zur rechtlichen Klärung den Betrag nachweislich nur unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung zahlen und die Rückforderung der Gebühren schriftlich bei der Fluglinie verlangen.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung können Sie sich auch um eine Deckungszusage bemühen. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das bestehende Prozess- und Kostenrisiko zu beachten.
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