kika/Leiner Insolvenz - Tipps für Kunden

Die Möbelkette kika/Leiner hat Insolvenz angemeldet. Für Konsument:innen stellen sich dadurch viele Fragen. Diese Punkte sollten Kund:innen beachten:

Ich habe vor Bekanntwerden der Insolvenz einen Vertrag ab­ge­schlossen, aber noch keine An­zahlung ge­leistet

Sie können sich eventuell auf die Unsicherheitseinrede berufen und die Anzahlung verweigern. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Die Leistungserbringung durch den Unternehmer ist wegen schlechter Vermögensverhältnisse gefährdet.
     
  • Die schlechten Vermögensverhältnisse mussten Ihnen bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein.
     
  • Es ist keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt. Die Unsicherheitseinrede greift nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).

Ich habe einen Vertrag ab­ge­schlossen und die ver­einbarte An­zahlung schon ge­leistet

Laut Insolvenzverwalter sollen alle bestehenden Kundenaufträge erfüllt werden (Pressemitteilung 14.06.2023, gpls Rechtsanwälte). Bereits erfolgte Anzahlungen werden angerechnet. Eine gerichtliche Forderungsanmeldung von Anzahlungen für bereits erteilte Aufträge ist daher laut Insolvenzverwalter nicht notwendig.

Ein Rücktritt vom Vertrag wegen der Insolvenzeröffnung des Unternehmens ist rechtlich nicht möglich. Zahlen Sie offene Restzahlungen jedoch erst, wenn Sie die Ware auch tatsächlich erhalten haben.  

Wir raten generell, hohe Anzahlungen zu vermeiden und möglichst erst bei Lieferung zu bezahlen. Denn im schlechtesten Fall erhalten Sie in einem Insolvenzverfahren nur einen Teil der Anzahlung zurück. Die Höhe dieser Konkursquote wird durch das Gericht bestimmt.

Ich habe noch einen Gut­schein

Normalerweise können Gutscheine ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr eingelöst werden.

Gutscheine im Konkurs

Im Fall von kika/Leiner ist die Einlösung der Gutscheine ausnahmsweise weiterhin möglich, da der neue Eigentümer eine Sicherheit dafür hinterlegt hat. Daher müssen Gutscheininhaber:innen ihre Forderung nicht im Insolvenzverfahren anmelden (so auch der Beschluss des Landesgerichts St Pölten [LG St. Pölten, Aktenzeichen 14 S 93/23a]).

HINWEIS

Dennoch empfehlen wir, Gutscheine so rasch als möglich einzulösen!

Ich habe noch keinen Vertrag ab­ge­schlossen, bin aber daran interessiert 

Laut Insolvenzverwalter werden neue Anzahlungen auf ein eigenes Fremdgeldkonto gelegt und sind daher gesichert.

Wir empfehlen dennoch: Kaufen Sie nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können. Die Unsicherheitseinrede kann nicht geltend gemacht werden, wenn Ihnen beim Kauf bekannt war, dass das Unternehmen sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet.

Beachten Sie auch: Im Falle eines Konkurses des Unternehmens können Gewährleistungsrechte verloren gehen, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird.

Masse­verwalter Mag. Volker Leitner

Vom Gericht wurde Rechtsanwalt Mag. Volker Leitner aus St. Pölten als Masseverwalter bestellt (Insolvenzverwaltung - gpls Rechtsanwälte). Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz wurde unter +43 2742 8051990 eine eigene Hotline eingerichtet.

Weitere Anfragen können schriftlich unter info@leiner.at gestellt werden. 

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