Lido Sounds Musik­festival – Besucher können Gelände ver­lassen und wieder be­treten!

Von 16. bis 18. Juni 2023 findet am Urfahrmarktgelände in Linz zum ersten Mal das Festival Lido Sounds statt. Doch die Vorfreude auf die tollen Bands war bei den Besucher:innen durchwegs wegen Ärger über die Einlassregelungen bei den Tages-Tickets gebremst.

Wer das Festival ver­lässt, sollte draußen bleiben

Der Veranstalter hatte angekündigt, dass die Tickets beim Verlassen des Festivalgeländes ungültig werden und ein Wiederzutritt nicht möglich ist. Bekannt gemacht wurde diese Einschränkung mittels FAQs auf der Website von Lido Sounds. 

Mehr als 100 Konsument:innen haben sich bereits an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich gewandt, weil sie diese Einschränkung nicht verstehen und hinnehmen wollen. 

So ist am Samstag beispielsweise Einlass um 12 Uhr und das Konzert der Toten Hosen endet laut Timetable um 23 Uhr mit anschließender Aftershow-Party. Die Besucher:innen wären gezwungen, über 10 Stunden am Gelände zu verbringen, ohne beispielsweise daheim zu duschen, zu essen, die Innenstadt zu besichtigen oder auch nur kurz wärmere Kleidung für den Abend zu holen.

Zutritts-Beschränkung laut AK rechts­widrig

Die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich vertreten die Ansicht, dass diese Vorgehensweise nicht nur extrem kundenfeindlich, sondern auch rechtswidrig ist. Beim Kauf der Tickets wurde nicht auf diese Zutrittsregelungen hingewiesen. Auch in den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich keine Information dazu. Der Ausschluss des nochmaligen Eintrittes wurde daher nicht Vertragsinhalt. Ein Hinweis auf der Veranstaltungs-Website (in den FAQ) ist jedenfalls unzureichend.

AK forderte Änderung der Zutritts­regeln

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat deshalb den Veranstalter aufgefordert, von dieser Regelung Abstand zu nehmen, den Wiederzutritt für alle Tagesbesucher:innen zu ermöglichen und die Informationen dazu (FAQ) auf der Website umgehend zu korrigieren.

Auch die Mitveranstalter:innen und Partner:innen wurden informiert.

Mit Erfolg!

Gemeinsam mit den Partner:innen wurde eine konsumentenfreundliche Lösung erzielt. Besucher:innen können nun das Gelände verlassen und wieder betreten.

Lassen Sie sich das nicht ge­fallen! Wenn Sie das Festival ver­lassen und nicht mehr hinein­ge­lassen werden, dokumentieren Sie die genaue Uhr­zeit, wann sie am neuerlichen Betreten des Festival­geländes ge­hindert werden und melden Sie sich beim AK-Konsumenten­schutz!

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