Ärger mit Paketdiensten?
Darf der Paketzusteller das Paket einfach vor der Haus- oder Wohnungstür abstellen? Diese und andere Fragen bewegen viele Konsumenten.
Die Liste der besseren Bestimmungen im Konsumentenschutz ist lang. Sie umfasst strengere Regeln bei Inhaltsstoffen von Produkten, Tierschutz und Erleichterungen für Autofahrer/-innen. Hier die Übersicht
Bisphenol A (BPA) ist in unzähligen Alltagsprodukten wie Bodenbelägen, beschichteten Konservendosen, Lebensmittelverpackungen, Trinkflaschen aus Polycarbonat oder Thermopapier von Kassenzetteln zu finden. Seit 2017 von der Europäischen Chemikalienagentur wegen seiner schädlichen Wirkung auf das Hormonsystem als besonders besorgniserregender Stoff für Mensch und Umweltorganismen eingestuft, wird dem Einsatz der Chemikalie mit verschärften Grenzwerten und Verboten begegnet.
Die Herkunft der Primärzutat bei Lebensmitteln ist ab 1. April 2020 zwingend zu deklarieren, wenn zwar die Herkunft des Lebensmittels angegeben ist, diese aber von der Herkunft der Primärzutat abweicht.
Primäre Zutaten sind jene, die den Hauptbestandteil des Lebensmittels ausmachen oder die man üblicherweise damit assoziiert. Ein Beispiel: Bei einem Erdbeerjoghurt mit rot-weiß-roter Fahne auf der Verpackung ist die Herkunft der Milch (=Hauptzutat) und/oder der Erdbeeren (= mit dem Lebensmittel assoziierte Zutat) anzugeben, wenn Milch und/oder Erdbeeren nicht aus Österreich stammen.
Ob Schwimmhilfen oder Tierfiguren, Gummistiefel und Kopfhörerbügel, Kabel, Lacke, Bodenbeläge, Duschvorhänge oder Plastikgeschirr: Erst durch Phthalat-Weichmacher erhalten diese Produkte ihre elastischen Eigenschaften.
Für 4 dieser Weichmacher gilt ab dem 7. Juli 2020 ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, wenn sie bei der Herstellung von Alltagsgegenständen zum Einsatz kommen. Der Grenzwert gilt sowohl für die Verwendung als Einzelsubstanz als auch für die Summe der vier Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP. Diese Stoffe wirken nachgewiesenermaßen auf das Hormonsystem, können die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.
Ab 1. November 2020 werden 33 krebserregende Substanzen in Textilien, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie in Schuhen zum "Auslaufmodell": Die EU hat für chemische Stoffe, die bekanntermaßen beziehungsweise wahrscheinlich beim Menschen krebserregend sind, niedrigere Grenzwerte für deren Einsatz etwa in Bekleidung, Bettwäsche, Sportkleidung, Taschen, wiederverwendbare Windeln oder auch Polsterungen festgeschrieben.
Die strengeren Vorgaben gelten etwa für Cadmium, Chrom, Arsen, Blei und deren Verbindungen, aber auch für Benzol und weitere Stoffe.
Die Zuschläge für unterjährige Zahlung fallen. Mit 1. Oktober 2020 wird eine konsumentenpolitische Forderung der AK Oberösterreich umgesetzt: Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie abgeführt. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden, entfallen die Zuschläge für die motorbezogene Versicherungssteuer bei halbjährlicher Zahlung (bisher 6 Prozent), bei vierteljährlicher Zahlung (bisher 8 Prozent) und bei monatlicher Zahlung (bisher 10 Prozent).
Ab 1.10.2020 wird in der Bemessungsgrundlage auch der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt. Für Erstzulassungen bis 30.09.2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer noch nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors berechnet und auch die Unterjährigkeitszuschläge werden noch verrechnet.
Mit Jahresbeginn tritt das Verbot von Plastiksackerl in Kraft, nur noch Restbestände dürfen abverkauft werden. Nach einer Übergangsfrist sind die gewohnten Plastiksackerl im österreichischen Handel dann spätestens mit Ende 2020 Geschichte.
Kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel wird es aber weiter geben.
Auch die letzten Überbleibsel der Käfighaltung für Legehühner werden verboten. In Österreich werden ausgestaltete Käfige mit dem 2020 in Kraft tretenden Verbot endgültig Geschichte sein, wobei nur noch 1 Prozent der Hühner in Österreich derart grausam gehalten werden.
In anderen europäischen Ländern sieht es aber noch ganz anders aus: In Litauen leben jährlich 96 Prozent der Hennen - das sind 2,67 Millionen - in Käfigen, in Spanien 88 Prozent beziehungsweise 41 Millionen.
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