Konsumenten­recht: Was gibt es 2023 Neues für Konsumenten?    

Auch 2023 wird die Bundesregierung den Verbraucher/-innen helfen, die hohen Energiekosten zumindest teilweise abzufedern. Zudem gibt es Neues für Autofahrer/-innen und gute Nachrichten für Mieter/-innen. 

Strom­preis­bremse mit Zusatz­kontingent

Die Stromkosten für Privathaushalte werden für ein Jahres-Kontingent von 2.900 kWh bis zu einem unteren Schwellwert von 10 Cent und einem oberen Grenzwert von 40 Cent pro kWh subventioniert. In Summe soll diese Entlastung pro Haushalt jährlich bis zu 500 Euro einbringen.
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Im Frühjahr 2023 soll es im Rahmen der Strompreisbremse die Möglichkeit geben, ein Zusatzkontingent zu beantragen. Die Details dazu werden derzeit im Finanzministerium erarbeitet. 

Netz­kosten­zu­schuss kommt

Ab Jänner tritt der Netzkostenzuschuss in Kraft, der vor allem geringe Einkommen mit zusätzlich bis zu 200 Euro jährlich entlasten soll.
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Klima­bonus fort­ge­setzt

Im Oktober 2023 wird die reguläre Auszahlung des Klimabonus fortgesetzt. Das bedeutet zwischen 100 und 200 Euro je nach Wohnort gestaffelt pro Person. Kinder unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des Betrags.
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Heiz­kosten­zu­schuss be­antragen

Der Heizkostenzuschuss soll Haushalte pro Jahr zwischen 200 und 400 Euro als Einmalzahlung entlasten. Der Zuschuss soll 2023 in Kraft treten und die steigenden Heizkosten abfedern.
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Erneuerbares-Wärme-Gesetz

Im Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ist geregelt, dass bei Neubauten in Österreich ab 2023 keine Gasheizungen mehr errichtet werden dürfen. Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.
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Reparatur­bonus endet 2023

Seit April 2022 bis längstens 31.Dezember 2023 kann der Reparaturkostenbonus (bis zu 200 Euro) beantragt werden.
Hier finden Sie Infos, wie Sie Ihren Bonus bekommen.

Verpackungs­sammlung wird ein­heitlich

Kunststoffverpackungen wie Joghurtbecher, Plastikflaschen, Getränkekartons oder Folien werden aufgrund der Verpackungsverordnung österreichweit in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt.
In einigen Bezirken Oberösterreichs wird mit Jahresanfang auch mit der gemeinsamen Kunststoff- und Metallverpackungssammlung begonnen. Diese ist österreichweit erst für 2025 vorgesehen, wird aber von manchen Bundesländern bereits 2023  flächendeckend durchgeführt. 

Alters­diskriminierung bei Krediten bald ver­boten

Bislang waren für ältere Personen Kredite aufgrund der Lebenserwartung kaum möglich - auch trotz nachweislich vorhandenen Sicherheiten! Damit konnten Ältere auch keine notwendigen Umbauten, wie neue Heizungen oder Treppenlifte vorgenommen werden. 
Für Anfang 2023 wurde eine Gesetzesnovelle angekündigt, die die Kreditwürdigkeit nicht am Alter der Kreditnehmer/-innen festlegt. Die Gesetzesänderung soll mit April 2023 in Kraft treten.

Ent­lastung für Wohn­mobil­besitzer

Für Wohnmobile der Aufbauart SA, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist. Ab 1. Juni 2023 sind diese von der kombinierten Steuerberechnung nach kW und CO2 ausgenommen. 

Änderung der Motor­bezogenen Versicherungs­steuer 

Die Motorbezogene Versicherungssteuer für Fahrzeuge, die ab 1.1.2023 neu zugelassen werden, wird teurer. Für jedes Kilowatt über 62 (bisher: 63) sowie für jedes Gramm CO2-Ausstoß über 106 (bisher: 109) werden 8,64 Euro pro Jahr (= 0,72 Euro pro Monat) fällig.

NoVA (Norm­verbrauchs­abgabe) er­höht

Bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge kommt es mit 1.1.2023 zur Erhöhung der NoVA. Konkret werden der CO2-Abzugsbetrag sowie der Malus-Grenzwert abgesenkt. Der Malus-Betrag wird erhöht.

"Pickerl" – QR-Code und Verbrauchs­daten-Er­fassung 

Ab 2. Februar 2023 erhält das „Pickerl“ zusätzlich einen QR-Code.
Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der § 57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden.

Vignette um knapp 100 Euro

Für die Jahresvignette sind 2023 für PKW 96,40 Euro und für Motorräder 38,20 Euro zu bezahlen.

Ab­schaffung der Makler­provision für Mieter

Die Bundesregierung hatte bereits im März 2022 die Abschaffung der Maklerprovision für Mieter/-innen mit Ende 2022 versprochen. Daraus wurde allerdings nichts, weil sich die Regierungsparteien nicht einigen konnten. Kurz vor Weihnachten hat die Regierung eine neuerliche Einigung über einen Gesetzesentwurf angekündigt. In Kraft treten soll die neue Regelung am 1. Juli 2023. 

Konkret geht es um die Umstellung auf das international übliche Bestellerprinzip, bei dem diejenige Person die Maklerkosten zahlt, die den Erstauftrag für die Vermittlungstätigkeit erteilt. In der Regel sind dies die Vermieter/-innen. Die Mieter/-innen müssen aber derzeit bis zu 2 Monatsmieten Provision zahlen, obwohl sie den Makler nicht beauftragt haben. 

  • Die von den Mietervertretungen kritisierten Umgehungsmöglichkeiten sollen nach dem neuen Entwurf nicht mehr möglich sein. 

  • Zudem soll es eine Strafbestimmung geben, wenn Makler/-innen sich nicht an die neue Regelung halten.

  • Mit dieser Ankündigung wird eine langjährige Forderung der AK endlich erfüllt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hofft, dass die Versprechen dieses Mal eingehalten werden und diese wichtige Entlastung für die Mieter/-innen tatsächlich kommt. 

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