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Unseriöse Umzugsunternehmen locken mit Spotpreisen. Diese Unternehmen brechen aber ihre Versprechen und arbeiten schlampig.
Ordentlich draufgezahlt hat ein Konsument nachdem er sich durch ein Flugblatt zu einem Auftrag für eine Fassadenreinigung hinreißen ließ. Die Anzahlung von 11.500 Euro ist weg und die erbrachten Arbeiten sind völlig unbrauchbar.
Durch ein Flugblatt im Postkasten wurde ein Konsument aus dem Bezirk Grieskirchen auf ein Unternehmen aufmerksam, dass die Spezialreinigung der Fassade anbot. Der Konsument rief die Telefonnummer auf dem Flugblatt an und vereinbarte einen Termin zur Besichtigung des Hauses und Erstellung eines Angebotes. Er vertraute den Angaben der Mitarbeiter, wonach das Unternehmen in Oberösterreich ansässig sei und schon jahrelange Erfahrung habe. Schließlich beauftragte er eine umfassende Sanierung der Fassade und bezahlte 11.500 Euro in bar im Voraus.
Nach Beginn der Arbeiten stellte der Konsument aber fest, dass äußerst unsachgemäß gearbeitet wurde. Er ließ die Arbeiten durch einen Malermeister überprüfen. Dieser bestätigte, dass die Arbeiten höchst unprofessionell ausgeführt wurden. Als der Konsument sein Geld zurückfordern wollte, stellte sich heraus, dass die auf dem Flugblatt angegebene Adresse falsch ist und bei der Gewerbebehörde keine Firma dieses Namens aufscheint. Dem Konsumenten bleibt nur mehr die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
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