Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Wenn das ausstellende Unternehmen dann noch besteht.
Immer wieder fragen Konsumentinnen und Konsumenten, ob insolvente Unternehmen die Einlösung von Gutscheinen ablehnen dürfen. Die Rechtslage ist hier eindeutig.
© 2023 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0