Erfolgreiche Klage gegen Newform Fitness
Gute Nachrichten für Kundinnen und Kunden der Newform Fitness GmbH. Nach einer von der Arbeiterkammer Oberösterreich veranlassten Klage darf der Betreiber von 3 Fitnessstudios in Linz, Steyr und Bad Hall rechtswidrige Vertragsklauseln nicht mehr verwenden.
Rechtswidrige Klauseln ungültig
33 rechtswidrige Klauseln fanden die Konsumentenschützer-/innen der AK Oberösterreich im Vertragsformular der Newform Fitness GmbH. Das Unternehmen reagierte nicht auf die Aufforderung zur Unterlassung, also wurde der Verein für Konsumenteninformation mit der Klage beauftragt. Auch auf die Schreiben des Gerichts gab es von der Newform Fitness GmbH keine Antwort. So kam es zu einem Versäumungsurteil, das besagt, dass sich das Unternehmen auf keine der 33 Klauseln mehr berufen darf.
Was bedeutet das für die Kundinnen und Kunden?
- Die Vertragsbindung von 18 Monaten ist ungültig. Jedes Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Es muss auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden.
- Die jährliche Servicepauschale von 29,90 Euro und die Gebühr für die Zutrittskarte vom 12,00 Euro darf nicht mehr eingehoben werden. Kunden können bereits bezahlte Beträge zurückfordern.
- Das Verbot, mitgebrachte Lebensmittel im Trainingsbereich zu sich zu nehmen, ist rechtswidrig. Mitglieder müssen nicht mehr in die Garderobe gehen, um selbst mitgebrachte Getränke zu trinken.
- Auch eine Bestimmung, die Rechte jugendlicher Mitglieder beim Vertragsabschluss einschränkt, darf nicht mehr angewendet werden.
- Überhöhte Mahnspesen, Verzugszinsen und Vertragsstrafen sowie eine Gebühr von 10,00 Euro für das Nicht-Zurücklegen von Hanteln an die Entnahmestelle darf das Unternehmen nicht mehr einheben.
- Zudem sind einige Vertragsklauseln gefallen, die es dem Unternehmen ermöglichen, einseitig die Öffnungszeiten und Trainingsangebote zu ändern und Gewährleistungsrechte der Kunden beschränken.
- Die Bedingungen enthalten auch diverse rechtswidrige Bestimmungen um eine mögliche Haftung des Fitnessstudios für Schäden auszuschließen.
Arbeiterkammer Oberösterreich hilft
Sollte sich das Unternehmen im Einzelfall weigern und auf die Einhaltung der rechtswidrigen Klauseln bestehen, droht die Unterlassungsexekution. Betroffene Kundinnen und Kunden wenden sich in diesen Fällen am besten direkt an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich.Downloads
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