BAWAG P.S.K zahlt unrechtmäßig kassierte Spesen zurück
In den vergangenen Jahren gab es viele Beschwerden in der AK Konsumentenberatung. Es ging um Spesen für händisch nachbearbeitete Zahlscheine, nachteilige Zinssenkungen und das Einstellen der Zusendung von Kontoauszügen per Post durch die BAWAG P.S.K. Die AK hat nach einer Verbandsklage Recht bekommen und hat nun eine konsumentenfreundliche Lösung erreicht: Konsumenten/-innen können sich an die Bank wenden – sie zahlt die unrecht eingehobenen Spesen zurück.
Entgelte zu Unrecht verrechnet
2015 gab es in der AK Konsumentenberatung viele Beschwerden von verärgerten Konsumenten/-innen. Für die manuelle Nachbearbeitung von Zahlscheinen verrechnete die BAWAG P.S.K. je nach Kontomodell Entgelte in Höhe von 1,00 bis 3,90 Euro. Diese Gebühr wurde oft auch verlangt, wenn die Kunden/-innen den Zahlschein ordnungsgemäß und gut leserlich ausgefüllt hatten. Offenbar waren technische Mängel der Automaten dafür verantwortlich. Das Gericht hat festgestellt, dass die Verrechnung dieser Entgelte nicht zu Recht erfolgt sei. Alle Konsumenten/-innen, die diese Spesen bezahlt und noch nicht zurückbekommen haben, können sich nun an die BAWAG P.S.K. wenden und die Gutschrift der Spesen beantragen.
Änderung der Soll- und Habenzinsen: Überprüfung verlangen
Ab 2015 hat die BAWAG P.S.K. vielen Kunden/-innen eine Senkung von Soll- und Habenzinsen angekündigt. Nach Ansicht der AK war die zugrundeliegende Vertragsklausel nicht gesetzeskonform – das Gericht hat die AK bestätigt. Ob die Senkung der Zinssätze für Kontokunden/-innen letztlich nachteilig war, hängt allerdings von der individuellen Nutzung des Girokontos ab. Das muss in jedem Einzelfall überprüft werden. Betroffene wurden bereits von der BAWAG P.S.K. informiert, dass auf Kundenanfrage eine Nachrechnung erfolgt. Die Überprüfung kann über die Homepage der BAWAG P.S.K. beantragt werden. In Fällen, in denen wegen einer regelmäßigen Kontoüberziehung die Korrektur für Konsumenten/-innen nachteilig wäre, kann der Antrag zurückgezogen werden.
Einseitige Vertragsänderung
Bei bestimmten Kontomodellen war als Service die postalische Zusendung von Kontoauszügen gegen Verrechnung von Portospesen vorgesehen. Dieses Service wurde von der BAWAG P.S.K. Ende 2016 aufgekündigt. Diese einseitige Vertragsänderung durch die BAWAG P.S.K. war aber rechtswidrig. Die BAWAG P.S.K. wird den von der Änderung betroffenen Kunden/-innen daher auf Anfrage dieses Service in Zukunft wieder anbieten.