Private Pensionsvorsorge
Rentenversicherung und Zukunftsvorsorge im Vergleich.
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge wurde 2003 erstmals angeboten. Nun ist für die ersten Verträge die Mindestbindefrist abgelaufen. Die prognostizierten Wertsteigerungen sind bei weitem nicht eingetreten. Viele betroffene Konsumentinnen und Konsumenten sind enttäuscht. Was können Sie mit Ihren Verträgen machen? Was können Sie tun, wenn die Vertragslaufzeit noch gar nicht vorbei ist?
Frühestens mit dem Ende der Mindestbindefrist ist eine Verrentung oder ein Kapitalzugriff möglich. Sie als Versicherungsnehmer können entscheiden, wie Sie Ihr Kapital konsumieren möchten. Allerdings aber immer nur vor Vertragsablauf.
Ob auch bei Auszahlung des Kapitals eine Kapitalgarantie besteht, ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen und nur dann der Fall, wenn dies in Ihrem Vertrag auch so vereinbart wurde.
Auf jeden Fall treten die steuerlichen Nachteile, wie Rückzahlung der Hälfte der staatlichen Förderung und die Nachversteuerung der Kapitalerträge, ein.
Sie können den Vertrag fortführen
oder vorzeitig kündigen. Ob eine Fortführung des Vertrages wirtschaftlich
sinnvoll ist, wird man erst am Ende der Laufzeit sehen.
Falls Ihnen das zu unsicher ist und Sie entscheiden sich für die vorzeitige
Vertragsauflösung, sollten Sie sich vorher über den Wert der Veranlagung
informieren. Dieser kann aufgrund von Kursschwankungen wesentlich unter Ihren
Einzahlungen liegen. Außerdem ist zu bedenken, dass die Hälfte der staatlichen
Prämien zurückzuzahlen ist.
Wenn Sie keine weiteren Einzahlungen leisten möchten, Ihnen der Verlust bei einem Rückkauf aber zu hoch erscheint oder Sie optimistisch sind und noch auf einen Kursanstieg hoffen, so können Sie auch eine Prämienfreistellung mit der Versicherung vereinbaren.
Das vorhandene Kapital (mindestens das garantierte Kapital) kann in einen neuen Zukunftsvorsorgevertrag überführt werden oder in eine Pensionszusatzversicherung, aber auch in einen bereits vorhandenen Pensionskassenvertrag. Es darf auf jeden Fall der Kapitalzugriff nicht mehr möglich und eine lebenslange gleichbleibende Rentenzahlung vorgesehen sein.
Mit Ende des 50. Lebensjahres
kann die Zukunftsvorsorge als Überbrückungsrente innerhalb von (mindestens) 3
Jahren in Anspruch genommen werden. Damit können Einkommenseinbußen etwa
aufgrund von Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen werden.
Wenn Sie also einige Zeit vor der gesetzlichen Pension Ihre Arbeitszeit
reduzieren, können Sie den Einkommensverlust damit auffüllen. Sie können das
Pensionskapital zu Gänze aufbrauchen oder nur zum Teil und sich den Rest als
eine lebenslange Rente auszahlen lassen.
In meinem Vertrag wurde eine Bonusrente vereinbart. Die monatliche Rente ist nun aber viel geringer.
Die Vereinbarung von Bonusrenten
war von Anfang an nicht zulässig. Aber auch die Renten auf Basis des
Garantiekapitals waren in den meisten Fällen nicht verbindlich vereinbart.
Das heißt, dass bei Rentenantritt auf Basis der dann gültigen
Rechnungsgrundlagen die lebenslange Rente berechnet wird.
Achten Sie darauf, dass in diesem Angebot diese garantierte Rente ausdrücklich
als solche ausgewiesen ist. Nur wenige Anbieter haben bereits mit dem
Ansparvertrag eine Mindestrente garantiert.
Für Sie als Versicherungsnehmer sind die mehrfachen gesetzlichen Änderungen der Veranlagungsbestimmungen und die wechselnden Empfehlungen der Anbieter oft nicht nachvollziehbar - zumal jene Prognosen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben, bei weitem nicht erreicht wurden.
Ziel war, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu helfen, die mit ihrem Einkommen vorsorgen und damit einer drohenden Bedürftigkeit im Alter vorbeugen wollten. Das wollte man mit einheitlichen Förderungen für Vorsorgeprodukte, die einen soliden Vermögensaufbau zum Ziel haben, ohne Spekulation und mit einheitlichen Vertragsbedingungen erreichen.
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