Kreditstundungen müssen verlängert werden!
Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite und Kontoüberziehungen gilt nur noch bis Sonntag, 31. Jänner 2021. Und das obwohl die Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffenen Menschen noch lange nicht ausgestanden sind. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht zu Bittstellern werden! Dieser Rechtsanspruch auf Stundung muss bis 30. Juni 2021 verlängert werden“, fordert der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Dr. Johann Kalliauer. Die Finanzexperten/-innen der AK fordern darüber hinaus, dass für die gestundeten Raten keine Zinsen anfallen dürfen.
Weniger Einkommen, zusätzliche Ausgaben
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich sind täglich mit den Schicksalen jener konfrontiert, die sich Ihre Ratenzahlungen nicht mehr leisten können. So wandte sich auch Herr B. aus Wels an die Finanzexperten der AK OÖ. Während Herr B. zumindest noch ein reduziertes Einkommen aus der Kurzarbeit bezieht, wurde seine Frau mittlerweile arbeitslos. Da auch die üblichen Überstunden weggefallen sind, hat sich das Familieneinkommen drastisch reduziert. Die 3 Kinder im Schulalter brauchten dann auch noch neue Geräte für den Unterricht daheim. An eine regelmäßige Ratenzahlung ist bei Familie B. momentan gar nicht zu denken.
Koste es was es wolle?
„Wenn die Regierung hier nicht Verantwortung übernimmt und das Recht auf Stundung für Herrn B. und alle anderen Betroffenen verlängert, schlittern viele Familien völlig unverschuldet in den finanziellen Ruin!“, sorgt sich AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass das Geld für große Konzerne mit dem Füllhorn ausgeschüttet wird und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht einmal ein Stundungsverlängerung drinnen!“, empört sich AK-Präsident Dr. Kalliauer.