Rechtsschutzversicherung: Deckung bei coronabedingten Rechtsstreitigkeiten zu Unrecht abgelehnt!
Viele Rechtsschutzversicherungen haben Anfragen von Konsumenten/-innen auf gerichtliche Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie abgelehnt. Dies haben sie mit dem Hinweis auf eine in den Versicherungsbedingungen vereinbarte Ausschluss-Klausel begründet.
Oft ging es beispielsweise um die Rückzahlung des Reisepreises durch Reiseveranstalter oder Luftfahrtunternehmen, wenn Reisebeschränkungen oder Reisewarnungen des Außenministeriums Anlass für die Absage oder Stornierung der Reise waren.
Ausrede Ausschluss-Klausel
Die von den Versicherungen herangezogene Ausschluss-Klausel lautet zum Beispiel wie folgt:
Artikel 7 - Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
1. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen […]
1.4. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind.
OGH findet Klausel intransparent
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Klausel jetzt für unzulässig erkannt, da der Begriff der „Ausnahmesituation“ unklar und intransparent ist (Urteile 7Ob169/22m).