Reiseversicherung: Prämien zurückfordern!
Corona verhindert Ihren Reiseantritt? So können Sie Ihre Reiseversicherung zumindest teilweise zurückfordern!
Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben aktuell Fragen zu ihrer Reiseversicherung. Eine allgemein gültige Antwort gibt es leider nicht, weil die Versicherungsprodukte vielseitig sind und spezielle Tarife haben. Die AK-Konsumentenschützer/-innen raten Betroffenen, vor Antritt der Reise beim Versicherungsunternehmen nachzufragen, ob der gewünschte Versicherungsschutz gegeben ist, oder nicht!
Darüber hinaus passen Versicherungsunternehmen ihre Produkte an aktuelle Gegebenheiten an: So sehen viele Versicherungen einen Ausschlussgrund für Ereignisse vor, die mit einer Pandemie auftreten. Aufgrund der besseren Sicherheitslage akzeptieren aber einige eine Covid 19–Erkrankung als Stornogrund und übernehmen Kosten. Wie lange dies so ist, bleibt offen.
Es ist deswegen nötig in den Versicherungsbedingungen nachzulesen und sich bei der Versicherung zu erkundigen. Versicherte Ereignisse finden Sie meist unter der Überschrift „Was ist ein Versicherungsfall?“ oder „Wann liegt ein versichertes Ereignis vor?“. Ausnahmen davon sind unter den Überschriften „Ausschlüsse“ oder „Was ist nicht versichert?“ aufgelistet. Beachten Sie, dass Ausschlüsse sowohl alle Leistungen des Versicherers betreffen können, oder auch nur für einzelne Sparten gelten (zum Beispiel für die Reisestorno-, die Reisekranken- oder die Reisegepäck-Versicherung).
Bei vielen Stornoversicherungen besteht kein Versicherungsschutz, weil Stornierungen im Zusammenhang mit einer Pandemie oder Epidemie ausgeschlossen sind.
Manche akzeptieren aber eine Covid-19 Erkrankung als Stornogrund und verzichten auf den Ausschluss, sodass ein Versicherungsschutz gegeben ist. Fragen Sie im Zweifelsfall nach!
Es besteht kein Versicherungsschutz, weil weder Angst, noch Ansteckungsrisiko vor Ort oder Angst vor Quarantäne, ein versichertes Ereignis darstellen.
Es besteht meist kein Versicherungsschutz. Es gibt aber spezielle Tarife, die die Stornokosten übernehmen. Allerdings kann auch hier der Pandemieausschluss greifen.
Behandlungskosten notwendiger Heilbehandlung im Ausland und Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport sind üblicherweise gedeckt. Das gilt auch für einen Covid-19-Test bei Krankheitsverdacht.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemie/Epidemie ausgeschlossen sind.
Manche Versicherer akzeptieren aber derzeit aufgrund der besseren Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Abbruchgrund und verzichten so auf den Ausschluss. In diesen Fällen ist Versicherungsschutz gegeben. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach!
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