Abgasmanipulation
AK Fordert: Volkswagen darf nach dem Abgasskandal nicht auf Konsumenten aus Österreich vergessen!
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte (Thermofenster) unzulässig sind und Fahrzeuge mit dieser Technik nicht den Zulassungsvorgaben entsprechen. Abschaltungen sollen demnach nur in sehr engen Grenzen möglich sein.
Demnach wäre zu erwarten, dass die betroffenen Fahrzeuge im Rahmen von Rückholaktionen von den Herstellern technisch umgebaut werden, um der Zulassung zu entsprechen. Das dürfte etwa kolportierte 2.000 Euro bis 3.500 Euro pro Fahrzeug kosten und ergibt bei vermuteten über 1 Million Fahrzeuge in Österreich einen riesigen Aufwand für die Hersteller.
Denkbar wäre aber auch, dass die Zulassungsbedingungen geändert werden oder die nationalen Zulassungsbehörden den Weiterbetrieb ermöglichen. Immerhin handelt es sich um einen immer kleiner werdenden „Altfahrzeugbestand“ (2009 - 2017). Die neueren Dieselfahrzeuge (AdBlue oder Harnstoff-Technologie) erfüllen die Abgasvorgaben und gelten als sehr sauber.
Für bereits anhängige Gerichtsverfahren ist davon auszugehen, dass die nunmehrige Entscheidung des EuGH die Aussichten auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- oder Schadenersatz verbessern wird. Und auch Prozessfinanzierer dürften sich freuen, weitere Fahrzeugbesitzer für die Geltendmachung von Ansprüchen zu gewinnen. Meist wird dabei auf außergerichtliche Lösungen gehofft, bei denen von den Fahrzeugbesitzern etwa ein Drittel des erstrittenen Betrages an die Prozessfinanzierer abzugeben sind.
Es könnte aber auch sein, dass die Fahrzeuge einfach technisch saniert werden. Ob dann noch Schadenersatz für Wertminderungen geltend gemacht werden könnte wird daran festzumachen sein, ob die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist – aber auch die Frage, ob nach einer „Nachrüstung“ überhaupt noch ein Schaden sowie eine Wertminderung vorliegen, wird zu prüfen sein.
2021 lässt daher noch einiges an Klärung erwarten.
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