Staatliche Studienbeihilfe
Sie soll sicherstellen, dass der Zugang zu höherer Bildung allen offen steht.
Masterlehrgänge boomen. Immer öfter bieten Hochschulen neben ordentlichen Studien auch kostenpflichtige Weiterbildungslehrgänge an. Zusätzlich durften bis Ende 2012 auch außeruniversitäre Bildungseinrichtungen Mastertitel vergeben. Für Bildungsinteressierte ist es oft schwer, den Dschungel der Angebote zu durchblicken. Die Entscheidung für das falsche Angebot kann teuer werden.
Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen bieten neben ordentlichen Studien (Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien) auch kostenpflichtige Weiterbildungslehrgänge an. Ein Teil dieser Lehrgänge schließt seit jeher mit einem Mastertitel (MBA, MSc etc.) ab.
Stand vor einigen Jahren ein Mastertitel noch klar für den Abschluss einer postgradualen Weiterbildung, so ist das seit Einführung des 3-gliedrigen Studiensystems (Bachelor, Master, Doktorat) nicht mehr so. Hinter einem „Master of…“ kann seither ein 10-semestriges Studium oder ein 4-semestriger Lehrgang stehen.
Master ist nicht gleich Master! Hinter gleichlautenden akademischen Titeln (siehe www.oesterreich.gv.at) können unterschiedliche Ausbildungen stehen. Die mit dem Abschluss einhergehenden Rechte unterscheiden sich erheblich.
| Masterstudium | Masterlehrgang |
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Anbieter |
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Zugangs- voraussetzung | Bachelorstudium | unterschiedlich, |
Umfang / Anforderungen |
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Kosten | in der Regel keine (Ausnahme: Fachhochschulen, Privatuniversitäten) | in der Regel kostenintensiv |
Anschluss-Studium | Doktorat (Achtung aber bei grenzüber-schreitenden Kooperationen) | in der Regel kein Zugang zum Doktorat |
Studienbeihilfe | ja | nein |
Abschluss | Mastertitel | Mastertitel |
* ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System 1 ECTS entspricht rund 25 Stunden Arbeitsaufwand 1 Studienjahr entspricht 60 ECTS 1 Bachelorstudium entspricht 180 ECTS |
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