Bildungskonto
Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungskonto beantragen.
Das Programm "Innovative Skills" des Landes Oberösterreich fördert oberösterreichische Klein- und Mittelbetriebe, die im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019 in die innovative Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren.
Gefördert werden Klein- und Mittelbetriebe (KMU) mit weniger als 249 Beschäftigten, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro oder deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigt. (Definition von KMU nach dem Amtsblatt L 124 der EU vom 20.05.2003)
Eine Förderung kann für alle Arbeitnehmer/-innen mit vollversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis beantragt werden, die in einer oberösterreichischen Betriebsstätte tätig sind.
Kurs- und Prüfungskosten ab 500 Euro (ohne Mehrwertsteuer) in den Bereichen:
Die Förderhöhe beträgt
Die verbleibenden Restkosten sind von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber zu tragen.
Das Land Oberösterreich fördert nur dann, wenn über das Arbeitsmarktservice keine Förderung möglich ist. Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung gibt es keinen.
Die Förderung nach der Richtlinie "Innovative Skills für KMUs" ist von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende mit dem entsprechenden Antragsformular und mit allen erforderlichen Belegen zu beantragen beim:
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