Vorsicht beim Heimaturlaub: Besondere Einreisebestimmungen wegen Corona
Arbeitnehmer aufgepasst!
Viele Arbeitnehmer/-innen mit Migrationshintergrund möchten im Sommer gerne ihre Familien in der alten Heimat besuchen. Durch die Bestimmungen zur Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit Covid-19 ist dies allerdings derzeit nicht so einfach wie bisher.
Speziell Länder, die besonders stark von Covid-19 betroffen sind, sollten eigentlich von Urlaubern gemieden werden. Aber was kann passieren wenn man als Arbeitnehmer/-in dennoch in einen dieser Staaten reisen möchte?
Länder mit Risiko
Zu den Staaten, für die ein erhöhtes Covid-19-Risiko besteht, zählen unter anderem:
- Albanien
- Bosnien & Herzegowina
- Bulgarien
- Montenegro
- Nordmazendonien
- Rumänien
- Serbien
Welche Regeln gelten?
Möchte man aus einem Land einreisen, in dem ein erhöhtes Risiko hinsichtlich Covid-19 besteht, gibt es 2 Möglichkeiten. Sie müssen entweder ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden ist und belegt, dass ein Test auf eine Infektion mit Covid-19 negativ ausgefallen ist. Liegt so ein Test nicht vor, muss er innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist eine Testung nicht erforderlich.
Die zweite Möglichkeit ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne. Erfolgt während der Quarantäne ein negativer Covid-19-Test, kann die Quarantäne beendet werden.
Detaillierte Informationen, sowie die vollständige Liste der Länder, für die ein erhöhtes Covid-19- Risiko besteht, erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministerums für Inneres:
Muss ich berufliche Folgen befürchten?
An und für sich darf ein Urlaub keine beruflichen Folgen nach sich ziehen. Zudem müssen Sie Ihren Arbeitgeber auch nicht über das Ziel Ihrer Reise informieren. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne besteht für Arbeitnehmer/-innen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei vorsätzlicher oder fahrlässig herbeigeführter selbstüberwachter Heimquarantäne besteht das Risiko, dass die Entgeltfortzahlung entfällt. Ebenfalls wegfallen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn schon vor der Ausreise feststeht, dass nach dem Urlaub eine Wiedereinreise nach Österreich und somit auch das Erreichen des Arbeitsplatzes nicht möglich ist.