Vorsicht beim (Heimat-)Urlaub: Besondere Einreise-Bestimmungen wegen Corona
Arbeitnehmer aufgepasst!
Viele Arbeitnehmer/-innen mit Migrationshintergrund möchten gerne ihre Verwandten in der alten Heimat besuchen. Durch Covid-19 ist dies allerdings derzeit nicht so einfach. Es gibt strenge Bestimmungen.
Speziell Länder, die besonders stark von Covid-19 betroffen sind, sollten eigentlich gemieden werden. Aber was kann passieren wenn man als Arbeitnehmer/-in dennoch in diese Staaten reist?
Länder mit Risiko
Zu den Staaten, für die ein erhöhtes Covid-19-Risiko besteht, zählen derzeit unter anderem:
- Albanien
- Kosovo
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
Welche Regeln gelten?
Die Rückkehr aus einem dieser Länder nach Österreich ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Registrierung der Reisenden
- Nachweis im Sinne der 3-G-Regel (getestet, geimpft, genesen)
- Sofortiger Antritt einer 10-tägigen Quarantäne
Wird man nach der Reiserückkehr negativ getestet, kann die Quarantäne ab dem 5. Tag nach der Einreise beendet werden. Der Tag der Einreise zählt nicht dazu.
Detaillierte Informationen, sowie die vollständige Liste der Länder, für die ein erhöhtes Covid-19 Risiko besteht, erhalten Sie auf der Homepage des Sozialministeriums: Corona-Regelungen zur Einreise nach Österreich.
Muss ich Folgen für den Beruf befürchten?
An und für sich darf ein Urlaub keine beruflichen Folgen nach sich ziehen. Zudem müssen Sie Ihren Arbeitgeber auch nicht über das Ziel Ihrer Reise informieren.
Das sollten Sie aber beachten:
Risiko: Entfall der Entgeltfortzahlung
Wenn Sie in Quarantäne müssen, weil Sie aus einem Land mit erhöhtem Covid-19-Risiko zurückkehren, handelt es sich um keine behördlich angeordnete Absonderung, sondern um eine allgemeine Einreisebeschränkung. Wenn dieses Risiko bei Antritt Ihrer Reise bereits bekannt war, oder die Heimquarantäne vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde, kann der Arbeitgeber unter Umständen die Leistung der Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum verweigern.
Ausreichend Zeit einplanen
Wenn das Risiko besteht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz nach dem Auslandsaufenthalt nicht rechtzeitig wieder aufsuchen können, ist es wichtig, diesen Umstand bei der Urlaubs- beziehungsweise Zeitausgleichsplanung zu berücksichtigen und eine dementsprechend längere Abwesenheit bekanntzugeben beziehungsweise eine innerbetriebliche Zwischenlösung – etwa vorübergehendes Home-Office – zu treffen.
Noch Fragen?
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: