Wie viel bleibt netto von der Pension?
Senioren müssen keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr leisten, zahlen aber 5 % Krankenversicherungsbeiträge & Lohnsteuer.
Wer 45 Jahre beziehungsweise 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen - und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Sofern der Bundesrat im Oktober zustimmt, tritt die Regelung mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Gesetzesänderung für Sie zusammengefasst.
Nur Pensionsantritte ab dem 1. Jänner 2020 und nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Arbeitsjahre hinter sich haben. Bis zu 5 Jahre beziehungsweise 60 Monate können durch Zeiten der Kindererziehung ersetzt werden.
Gehen Langzeitversicherte, Schwerarbeiter/-innen oder invalide beziehungsweise berufsunfähige Menschen ab 2020 vor dem Regelpensionsalter in Pension, werden keine Abschläge mehr abgezogen, wenn 45 Arbeitsjahre vorliegen
Selbst wenn im Extremfall 44 Jahre und 11 Monate vorliegen, werden die Abschläge wie bisher abgezogen. Zu empfehlen ist, den Antrag später zu stellen und noch die erforderlichen Versicherungsmonate zu erwerben – das heißt, Sie müssten über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Diese liegt 2019 bei 446,81 Euro pro Monat.
Die neue Regelung tritt erst 2020 in Kraft. Wenn Sie schon im Jahr 2019 die 45 Arbeitsjahre erworben haben und die Voraussetzungen für die Langzeitversichertenregelung ab 62. Jahren, die Schwerarbeitspension oder die Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension erfüllen, sollten Sie überlegen, Ihren Pensionsantritt bis 2020 aufzuschieben. So profitieren Sie lebenslang von einer höheren Pension.
Informationen in den Medien, wonach bei Verschiebung des Pensions-Stichtages einfach das Arbeitslosengeld beansprucht werden kann sind nicht richtig. Sobald ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension besteht, steht kein Arbeitslosengeld mehr zu!
Ausnahme: bei der Korridorpension, sofern das Arbeitsverhältnis nicht selbst gelöst wurde.
Nein. Wenn Sie schon in Pension sind, betrifft Sie die neue Regelung nicht.
Wenn Sie noch keinen Pensionsbescheid bekommen haben, können Sie den Antrag zurückziehen und einen neuen mit Stichtag ab 1.1.2020 stellen.
Nein, die bisherige Rechtslage ist davon nicht berührt.
Für ihn bedeutet die neue Regelung: Er kann nach wie vor mit 60 Jahren in Pension gehen. In diesem Fall hat er jedoch Abschläge von insgesamt 9 Prozent. Geht er jedoch ab 2020 mit 61 Jahren in Pension, wenn er 45 Arbeitsjahre erworben hat, dann werden ihm keine Abschläge bei Pensionsantritt abgezogen und er profitiert von einer dementsprechend höheren Pension.
Frauen haben derzeit ein Regelpensionsalter von 60 Jahren. Das Pensionsalter wird jedoch für Frauen, die ab 2.12.1963 geboren sind, schrittweise angehoben. Für diese Frauen bringt die neue Regelung „nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei“ etwas. Wie stark sie von der Abschlagsfreiheit profitieren, hängt davon ab, wie stark ihr Regelpensionsalter schon an jenes der Männer angeglichen ist. Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, haben bereits ein gleiches Regelpensionsalter wie Männer. Diese Frauen profitieren von der Abschlagsfreiheit nach 45 Arbeitsjahren im gleichen Ausmaß wie Männer ab 2020.
Nein, beschlossen wurde die Regelung nur für die Sozialversicherungsgesetze, das heißt für Arbeiter/-innen und Angestellte, Bäuerinnen und Bauern sowie Selbstständige.
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