Pflege- und Betreuungsfreistellung
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Arbeitnehmer/-innen Pflege- bzw. Betreuungsfreistellung nehmen.
Die Rezeptgebühren sind gedeckelt. Das heißt: Niemand muss mehr als 2 Prozent seines Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgeben.
Als Nettoeinkommen gelten Lohn oder Gehalt ohne Sonderzahlungen, Pensionen oder sonstige Bezüge wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
In der Regel muss jede Patientin oder jeder Patient 6,65 Euro (2022) pro Rezept bezahlen.
Bestimmte Gruppen von Personen sind gänzlich von der Rezeptgebühr befreit. Nähere Informationen dazu finden Sie hier
© 2022 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0