Der Zug fällt aus oder kommt zu spät. Gilt das als Dienstverhinderung?
Den Eisenbahner/-innen reicht's! Wenn die Arbeitgeber Seite nicht an den Verhandlungstisch zurückkehrt und mehr rausspringen lässt, streiken sie am kommenden Montag – sehr verständlich! Was Sie wissen müssen, falls sie von Zugausfällen betroffen sind, sehen Sie hier!
Entgelt muss weiter bezahlt werden
Bei Dienstverhinderung muss das Entgelt weiter bezahlt werden. Seit 1. Juli 2018 sind die gesetzlichen Regelungen für Arbeiter/-innen den der Angestellten angeglichen. Das haben AK und ÖGB für Sie erreicht.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.
Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Zugausfällen zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, dann brauchen Sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.
Sie müssen aber...
- ... die Dienstverhinderung Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. Tun Sie das nicht, kann dies schlimmstenfalls eine Entlassung rechtfertigen.
- ... alles Zumutbare unternommen haben, um die Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten (etwa mit dem Auto fahren, wenn Sie eines haben).
Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kinder den Kindergarten oder die Schule wegen der Zugausfälle nicht erreichen können und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.
Regelungen können nicht eingeschränkt werden
Diese Regelungen sind zwingend - sie können nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dann müssen diese günstiger sein.