Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen all jene Menschen unterstützt werden, die für ihren Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen können.
Um einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr bei der GIS zu stellen, müssen Sie:
Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden (z.B. Hauptmietzins). Weitere Details finden Sie auf der GIS-Homepage.
Für den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (früher Telefongrundgebühr)...
Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte!
Sie können bei der GIS eine Befreiung von der Ökostrompauschale bzw. eine Deckelung der Ökostromförderkosten beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen der GIS (unabhängig davon ob Sie über einen Fernseh- bzw. Telefonanschluss verfügen).
Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.
In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension oder eine Waisenrente beziehen.
Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag nicht übersteigen und wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen.
Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
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